Bëllegen Akt

Das abgeänderte Gesetz vom 30. Juli 2002 erlaubt eine Reduzierung der Registrierungs- und Eintragungsgebühren beim Kauf einer persönlichen Wohnung. Die Reduzierung wird in Form eines Steuerkredites welcher maximal 20.000 € beträgt, bewilligt. (40.000 € beim gemeinsamen Erwerb durch zwei Personen, z.B. zwei Eheleute). Für zusätzliche Informationen :

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